Formular und Merkblatt

Die optimale Vorbereitung der Antragstellung erfolgt bereits auf dem Papier. Eltern erhalten - am besten als Teil der Infomappe - ein Antragsformular sowie ein dazugehöriges Merkblatt. Diese sind so zu gestalten, daß ein erheblicher Teil der Eltern in die Lage versetzt wird, einen Antrag ohne weitere Rückfragen vollständig zu stellen. Nicht selten unterschätzen Tagespflege-Fachdienste und Abteilungen für Wirtschaftliche Jugendhilfe hier die Aussicht auf Erfolg. Allerdings ist der Weg zu einem bürgerfreundlichen (und dann auch sachbearbeiterfreundlichen) Antragswesen oft langwierig. Es gilt, Verständnis für die Situation der zunächst völlig ahnungslosen AntragstellerInnen aufzubringen und das gesammelte Sachwissen in allgemeinverständlicheen Begriffen aufzubereiten.

Antragswesen als prozessuale Aufgabe

Es macht großen Sinn, die Gestaltung von Anträgen und Merkblättern als offenen Prozess zu konzipieren, bei dem immer wieder auf häufig auftretende Mißverständnisse und Probleme reagiert wird. Ein Beispiel: Ein in Hamburg entwickelter Antrag enthielt in seiner ersten Fassung neben der Spalte zum Eintragen der Einkünfte lediglich den Hinweise "Bitte jeweils Belege beifügen". Als dann ein erheblicher Teil der Anträge ohne einschlägige Belege einging, wurde zusätzlich neben jedes Feld bei jeder Einkommensart der Vermerk "Beleg!" angefügt. Als auch das die Vollständigkeitsquote nicht entscheidend erhöhte, wurde als letztlich dann auch hinreichend erfolgreiche Maßnahme dem Antrag eine Liste der ggf. beizubringenden Belege vorangeheftet.

Die häufigsten Fehler bei der Gestaltung von Anträgen und Merkblättern

Fehler 1: Überflüssiges erfragen

Nicht selten werden in Anträgen Dinge erfragt, die für die Bearbeitung völlig belanglos sind. Meistens rührt das daher, daß Vordrucke verwendet werden, die für völlig andere Situationen gedacht waren.

Fehler 2: Überdifferenzierung

Es ist wichtig, bei der Antragsgestaltung einen gewissen Mut zur Lücke zuzulassen. Nicht alle denkbaren Fälle kommen auch hinreichend oft vor als daß es einen Sinn macht, für jeden ein neues Feld oder eine neue Spalte einzuführen. Hier sind auch die lokalen Verhältnisse zu beachten. In einem Großstadtteil mit 40% Ausländeranteil wird man nach den Feinheiten des Ausländerstatus genauer fragen müssen als in einer ländlichen Gemeinde, in der alle drei Monate ein Tagespflegeantrag von AusländerInnen gestellt wird.

Fehler 3: Unterdifferenzierung

Das andere Extrem ist das Antragsformular, das fast nur mit Allgemeinbegriffen arbeitet (z.B. "Einkommen"), obwohl die Informationen regelmäßig oder in einem erheblichen Teil der Fälle genauer benötigt werden. Es macht dann keinen Sinn, entsprechende Eingabefelder und -spalten nur deswegen nicht einzufügen, weil der Umfang des Vordrucks dann vermeintlich erschreckt. Vordrucke sollten alles in standardisierter Form enthalten, was in der Regel, bzw. in einem großen Teil der Fälle zur Antragsbearbeitung benötigt wird.

Fehler 4: Weglassen komplizierter Sachverhalte

Nicht selten ergibt sich bei der Arbeit an Merkblättern eine Situation, in der die Betroffenen einen Sachverhalt, den sie für besonders kompliziert einschätzen, besser der persönlichen Beratung überlassen. Dies ist in aller Regel die falsche Strategie. Auch komplexe Dinge lassen sich darstellen, nicht immer in allen Details, aber immer in der Form des Beispiels. So helfen in Fällen, in denen man sich nicht zu Einkommens-/Tagespflegegeld-Tabellen entschließen kann, zumindest Beispielrechnungen weiter. Familien, die jenseits aller Einkommensgrenze liegen, können dies z.B. auch auf diese Art und Weise erfahren. Ist ein Sachverhalt objektiv noch unklar, z.B. weil entsprechende Entscheidungen noch nicht getroffen wurden, dann läßt sich auch dies darstellen. Sobald der Sachverhalt klar ist, kann das Merkblatt dann entsprechend korrigiert werden.

Beispiel

Im folgenden finden Sie den Nürnberger Antrag sowie das dazugehörige Merkblatt als ein mögliches Beispiel.

Verwenden Sie dieses Beispiele immer nur als Ausgangspunkt für Ihre eigene Entwicklung.

Übernehmen Sie nur das, was Sie und Ihre Wirtschaftliche Jugendhilfe wirklich brauchen. Lassen Sie alles weg, was unter Ihren lokalen Verhältnissen keinen Sinn macht, weil es z.B. zu selten vorkommt.

Fügen Sie aber alle Fragen und Informationen hinzu, die in den Beispielen nicht abgedeckt werden.

Nutzen Sie die Arbeit an Formular und Merkblatt dazu, alle Arbeitsschritte beim Antragsverfahren nochmals zu überdenken. Fragen Sie genau, wozu etwas getan werden muß. Das Argument "das machen wir schon immer so" zählt in keinem Fall. Was keine sachliche Begründung hat, kann entfallen.

Belassen Sie in jedem Fall die Verfügungen so schmal wie nur möglich. Tagespflege nach § 23 SGB VIII ist keine Hilfe zur Erziehung, die einer seitenlangen Begründung bedarf.

Fragen Sie immer wieder, ob Sie und Ihre Wirtschaftliche Jugendhilfe nicht mit pauschalen Lösungen unter dem Strich besser fahren, weil sie z.B. die Bearbeitungszeit positiv beeinflussen.

Fragen Sie sich immer wieder kritisch, warum Sie auf bestimmte amtsübliche Verfahrensweisen nicht verzichten können. Es sind nicht immer die oberen Hierarchie-Ebenen oder "die Vorschriften", die eine umständliche oder bürgerunfreundliche Verwaltungspraxis bedingen.

Finanzielle Fragen

Wenn Sie ein Tageskind betreuen, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung Ihrer Aufwendungen. Orientieren Sie sich dabei an den amtlichen Tagespfle-gegeldsätzen.

Für den Jugendamtsbezirk Musterstadt gelten zur Zeit die nachstehenden Tagespflegegeldsätze.

- Tabelle einsetzten -

Förderung durch das Jugendamt

Wenn das Einkommen der Eltern unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, können diese für Kinder unter 14 Jahren eine finanzielle Förderung erhalten. Der Antrag wird von den Eltern bei der Tagespflegebörse gestellt, der Zuschuß vom Jugendamt errechnet und an Sie überwiesen. Bei Nachfragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an die Tagespflegebörse.

Urlaub und Fehlzeiten

Das Tagespflegegeld wird für Ausfallzeiten (Urlaub und Fehltage) unter bestimmten Bedingungen weitergezahlt.

Steuer

Fragen Sie im Einzelfall bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach. In der Regel gilt: Bei der Vergütung, die Sie vom Jugendamt für die Tagespflege erhalten, handelt es sich um keine steuerpflichtige Einnahmen aus einer "sonstigen selbständigen Tätigkeit" (im Sinne des §18, Abs. 1 Nr. 3 EStG). Diese Vergütung ist prinzipiell steuerfrei (EstG § 3 Ziff. II), soweit die Tagespflege auf Dauer angelegt ist und nicht erwerbsmäßig betrieben wird. Letzteres kann ohne nähere Prüfung unterstellt werden, wenn bis zu 5 Kinder betreut werden.

Vergütungen, die Sie von den Eltern direkt erhalten, sind steuerpflichtig. Allerdings können Sie in diesem Fall Betriebsausgaben von DM 480.- je Kind und Monat pauschal abziehen. Bei Teilzeitpflege gilt der entsprechende Anteil. Bei einem Pflegeverhältnis, bei dem erhöhter Aufwand durch mehrere Mahlzeiten entsteht - z.B. Frühstück und Mittagessen - ist anstelle einer zeitlichen Aufteilung eine Aufteilung unter Berücksichtigung der Mahlzeiten zulässig.

Zweckgebundene Aufwandspauschalen, z.B. Essenszuschuß, Spielmaterial, sind nicht steuerpflichtig.

Rentenversicherung

In der Regel ist die Betreuung von Kindern in Tagespflege kein abhängiges und damit sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Eine Pflicht zu Beitragszahlungen in die Rentenversicherung besteht damit nicht. Es ist jedoch möglich, freiwillige Beiträge einzuzahlen - beispielsweise um bereits erworbene Ansprüche zu sichern und aufzustocken. Darüber, ob sich eine freiwillige Beitragszahlung in Ihrem Fall rechnet, können Sie sich in der zuständigen Rentenversicherungsanstalt beraten lassen.

Arbeitslosenversicherung

Es besteht weder eine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung noch die Möglichkeit zur freiwilligen Beitragsentrichtung. D.h., aus der Tätigkeit als Tagespflegeperson erwachsen keine Ansprüche auf Zahlung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.

Krankenversicherung

In der Regel besteht für Sie keine Krankenversicherungspflicht. Eine Familienkrankenversicherung, d.h. die Mitversicherung beim erwerbstätigen Ehepartner, bleibt bestehen. Eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist bei der Kasse möglich, bei der Sie eventuell bereits selbst versichert waren. In diesen Fällen erfolgt eine Einstufung als Selbständige mit geringem Einkommen. Die Beitragssätze sind bei der Kasse zu erfragen. Einkommen in diesem Sinne ist nur der Anteil des Tagespflegegeldes, der für die Erziehungsleistung gerechnet wird.

Wenn Sie fremde Kinder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses betreuen, unterliegen Sie der Sozialversicherungspflicht. Bei der gewerbsmäßigen Ta-gesbetreuung entfällt z.B. die Familienkrankenversicherung. Die Tagespflegeperson muß in diesen Fällen eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Erziehungsgeld

Die Betreuung eines Kindes in Tagespflege gilt im Hinblick auf das Erziehungsgeld nicht als Erwerbstätigkeit. Wenn der Betreuungsaspekt und nicht die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht, so wird das Tagespflegegeld nicht angerechnet. Auch die 19 Wochenstunden-Grenze kommt nicht zum Tragen. Erziehungsgeld und Tagespflegepauschale können nebeneinander bezogen werden.

Sozialhilfe

Geben Sie Zahlungen aus Tagespflegetätigkeit bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter an. Gegenwärtig wird Tagespflegegeld bis zur Höhe des vom Jugendamt gezahlten Satzes nicht auf Sozialhilfeleistungen angerechnet.

Arbeitslosengeld

Eine Tätigkeit als Tagesmutter steht dem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entgegen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Aktenzeichen L12 AL 62/97).

Wohngeld

Tagespflegegeld wird bei der Einkommensberechnung für das Wohngeld an-gerechnet (§ 10 Abs. I WoGG). Jedoch können (nach § 12 Abs. 2 Satz 2 WoGG) Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Ohne besonderen Nachweis werden diese nowendigen Aufwendungen mit einer Pauschale abgegolten.

Fragen zur Förderung

Bei Nachfragen zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen. Frau Muster, Musterstraße 11, 99999 Musterstadt, Telefon 9999999 Fax 8888888.

Belege zum Antrag auf Ersatz von Aufwendungen für Tagespflege

Dieser Antrag auf finanzielle Förderung kann nur bearbeitet werden, wenn untenstehende Belege - sofern sie auf Ihre Situation zutreffen - in Kopie beiliegen. Dies gilt auch für den Fall, daß Ihnen bereits finanzielle Förderung bewilligt wurde und Sie eine Verlängerung beantragen.
Wichtig: Reichen Sie bei zurückgegebenem Antrag den Antrag und die fehlenden Unterlagen unbedingt binnen 3 Monaten nach Antragstellung ein (es gilt das Datum des Eingangsstempels der Tagespflegebörse), da sonst eine Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe erfolgen kann.

Denken sie daran, daß finanzielle Förderung nicht rückwirkend bewilligt werden kann. Wenn Sie die rechtzeitige und vollständige Antragstellung versäumen, haben Sie der Tagespflegeperson das Tagespflegegeld selbst zu zahlen. Wenn Sie bereits finanzielle Förderung erhalten, werden in diesem Fall die Zahlungen an die Tagespflegeperson eingestellt und müssen dann von Ihnen übernommen werden.

Bitte für alle Posten Belege in Kopie beifügen!

  • Arbeitszeitbescheinigung (beide Elternteile, Vordruck in Anlage)
  • Letzte Lohn-/Gehaltsabrechnung (bei Schwankungen die letzten drei Monate)
  • Bei Selbständigen:
    - letzte Einkommenssteuererklärung
    - vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung des laufenden Jahres
    - endgültige Gewinn- und Verlustrechnung des vergangenen Jahres
    - Bilanz
    - vorläufige betriebswirtsch. Auswertung
    - Anlagespiegel (Abschreibungen)
  • Bescheid Arbeitsamt: Arbeitslosengeld/-hilfe, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld
  • aktueller Sozialhilfebescheid bzw. Bestätigung des Sozialamtes über derzeitigen Bezug von Sozialhilfe
  • Nachweis Unterhaltsbezüge
  • Sorgeerklärung
  • Miet- oder Pachteinnahmen
  • Zinseinkünfte
  • Zuwendungen Dritter
  • Bescheide zu Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuß, BAföG, Renten, Krankengeld
  • Immatrikulationsbescheinigung (StudentInnen)
  • Mietvertrag und letzte Mietquittung
  • Bei Eigenheimen/Eigentumswohnungen: Zins und Tilgung (aufgeschlüsselt), Steuern, Abgaben, Gebühren, Betriebs-, Erhaltungsaufwand, Gebäudeversicherungen
  • letzte Rechnung Unfall,- Hausrat-, Haftpflichtversicherung (Privat-Haftpflichtversicherung
  • Beleg Gewerkschafts-, Berufsverbandbeitrag
  • Beleg Krankenversicherungsbeitrag (bei Selbständigen, StudentInnen, freiwillig Versicherten)
  • Beleg Kreditbelastungen (Darlehensvertrag)
  • Bei Selbstständigen: Beleg Altersvorsorge
  • Stundenplan der Schule
  • Besuchsbestätigung der Kindertagesstätte (Vordruck in Anlage)

Füllen Sie bitte die Bankverbindung der Tagespflegeperson aus und unterschreiben Sie Ihren Antrag auf der letzten Seite.

Antrag auf Ersatz von Aufwendungen für Tagespflege

BITTE DEUTLICH LESBAR IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN

O Frau O Herr

Antragsteller/in

Name

Vorname

Geburtsdatum

Anschrift: Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Familienstand

z.Zt. ausgeübter Beruf

Aufenthaltserlaubnis/Duldung bis

Telefon (privat/geschäftlich)

FAX

Staatsangehörigkeit

Dieser Antrag ist ein

O Erstantrag zur erstmaligen Bewilligung
O Folgeantrag zur Weiterbewilligung

Kinder, für die Aufwendungsersatz beantragt wird

Name

Vorname

männl./weibl.

Geb.datum

ehelich?
ja/nein

Staatsangehörigk.

Kind 1

         

Kind 2

         

Sorgerecht

Sorgerecht

Kind 1

O allein
O gemeinsam
O anderes Elternteil
O Vormund

Sorgerecht

Kind 2

O allein
O gemeinsam
O anderes Elternteil
O Vormund

Haushaltsangehörige /
Geschwisterkinder

 

Name

Vorname

Geb.datum

Beruf

2. Elternteil im Haushalt

       

Lebenspartner/in im Haushalt

       

Geschwister im Haushalt

       
         

Andere

       

Unterhaltspflichtiger Elternteil außer Haus

Name

Vorname

Geburtsdatum

Anschrift: Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Tagespflegeperson

Bankverbindung unbedingt angeben!

O Frau O Herr

   

Name

Vorname

Geburtsdatum

Straße

PLZ, Ort

Telefon

FAX

KontoinhaberIn

Konto-Nummer

Name und Sitz der Bank

BLZ

Aufenthaltsrechtl. Status

Ich/wir benötigen Tagespflege für unser/e Kind/er wegen

Erwerbstätigkeit

   

Berufsausbildung

   

Studium

   

Umschulung

   

Sprachkurs

   

Sonstige Gründe

   

Betreuungsbedarf

Bitte Kindertagesstätten-, Stundenplan, Arbeitszeitbescheinigung beifügen!

 

1 Kind

2 Kind

3 Kind

Beantragt wird finanzielle Förderung ab
(keine Bewilligung für abgelaufene Monate)

     

Die Tagespflege wird aus den oben genannten Gründen voraussichtlich benötigt bis

     

Wieviele Stunden pro Woche können Sie (bzw. das zweite Elternteil) Ihr Kind wegen der oben genannten Gründe im Regelfall nicht selbst betreuen?

     

Wieviele Stunden davon ist das Kind in der Schule oder im Kindergarten?

     
 

AntragstellerIn

2. Elternteil im Haushalt

 

Wieviele Stunden pro Woche arbeiten Sie?

     

An wievielen Tagen?

     

Wieviele Minuten sind Sie von der Tagespflegestelle zu Ihrer Arbeits-/ Ausbildungsstelle unterwegs (einfacher Weg)?

     

Das Kind wird betreut

O bei der Tagespflegeperson

O im Elternhaus

 

Voraussichtliche
Änderungen

Welche Änderungen im Betreuungsbedarf sind abzusehen?

 

AntragstellerIn

2. Elternteil im Haushalt

Ende der Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit

O nein
O ja, ab ............

O nein
O ja, ab ............

Geringere Wochenarbeitszeit

O nein
O ja, ab ............

O nein
O ja, ab ............

Beginn Schule, bzw. Aufnahme Kindertagesstätte

O nein
O ja, ab ............

Von der Tagespflegebörse auszufüllen

Die Voraussetzungen des § 23 SGB VIII

O liegen vor.
O liegen nicht vor.

Datum

Unterschrift

1. Aushang

2. PC

3. JA

 

Einkommen

Bitte für alle Posten Belege in Kopie beifügen!
* Keine Kontoauszüge

 

AntragstellerIn

O 2. Elternteil
O LebenspartnerIn

Arbeitsverdienst aus unselbständiger Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr bitte die drei letzten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen beifügen*

DM monatlich netto

DM monatlich netto

Verdienst aus selbständiger Tätigkeit (nach Steuern) laut letztem Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- und Verlustrechnung oder betriebswirtschaftl. Auswertung*

DM monatlich

DM monatlich

Renten oder Ruhegeld jeder Art

DM monatlich

DM monatlich

Kindergeld insgesamt

DM monatlich

DM monatlich

Sozialhilfe

DM monatlich

DM monatlich

Wohngeld*

DM monatlich

DM monatlich

Arbeitslosengeld*

DM wöchentlich

DM wöchentlich

Arbeitslosenhilfe*

DM wöchentlich

DM wöchentlich

Unterhaltsgeld (Arbeitsamt)*

DM wöchentlich

DM wöchentlich

Übergangsgeld (Arbeitsamt)*

DM wöchentlich

DM wöchentlich

BAföG

   

Krankengeld*

DM monatlich

DM monatlich

Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung (abzgl. Aufwendungen)

DM monatlich

DM monatlich

Zinseinnahmen

DM monatlich

DM monatlich

Unterhalt (Urteile, Titel, freiwillige Unterhaltsleistungen)

DM monatlich

DM monatlich

Sonstige Einnahmen

DM monatlich

DM monatlich

Einkünfte der Kinder, für die Aufwendungsersatz beantragt wird

Unterhalt

DM monatlich

Waisenrente

DM monatlich

Halbwaisenrente

DM monatlich

Sonstige Einnahmen

DM monatlich

Einkünfte der Geschwisterkinder

Art (z.B. Unterhaltszahlungen, Arbeits-/Ausbildungsverdienst, Renten, Sozialhilfe etc.)

 
 

DM monatlich

 

DM monatlich

Ausgaben

Bitte für alle Posten Belege in Kopie beifügen!
* Keine Kontoauszüge

Kosten der Unterkunft (ohne Heizung)*

DM monatlich

Art des Verkehrsmittels und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

DM monatlich

Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaft, usw.)

DM monatlich

Bei Selbständigen: Aufwendungen für Altersvorsorge*

DM monatlich

Private Krankenversicherung*

DM monatlich

Hausratversicherung*

DM monatlich

Haftpflichtversicherung*

DM monatlich

Unfallversicherung*

DM monatlich

Kreditraten, Kreditzweck*

DM monatlich

Bitte sorgfältig durchlesen!

Dieser Antrag wird von der Tagespflegebörse (Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr, Di u. Do 14-19 Uhr) an das Jugendamt weitergeleitet. Ich bin damit einverstanden, daß zum Zwecke der Antragsbearbeitung, der statistischen Auswertung sowie der Zusendung von Informationen zur Tagespflege folgende Daten in der Tagespflegebörse auf PC gespeichert werden: Namen, Anschrift, Geburtsdaten, Beruf (jeweils Eltern und Kinder), Familienstand, Telefon, Beginn Tagespflege, Bewilligungszeitraum, vermittelnde Institution.Ort, den ............................... Unterschrift .........................................

Antragsformular herunterladen

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Aktualisiert am 29.12.99 - © ISKA-Nürnberg - Homepage TP-ONLINE