Rechtsfragen: Pflegeerlaubnis

Ab dem vierten aufgenommenen Tageskind wird nach § 23 SGB VIII eine kindbezogene Pflegeerlaubnis erforderlich. Auch wenn hieraus eigenartige Folgen bei Fluktuationen entstehen, ergeben sich für Tagespflegebörsen einige Arbeitsaufgaben:

Der von den bestehenden Tagespflegebörsen betriebene Aufwand bei der Vorbereitung der Entscheidung ist sehr unterschiedlich. Er reicht von der fast routinemäßigen Bewilligung, wenn keine nachteiligen Informationen über die Tagespflegeperson vorliegen, bis zur individuellen Einzelfallprüfung mit Hausbesuch. Es kann sinnvoll sein, Tagespflegestellen mit einer größeren Zahl von Kindern in besondere Qualifizierungsmaßnahmen einzubinden.

Aktualisiert am 27.12.99 - © ISKA-Nürnberg - Homepage TP-ONLINE