Unterstützung bei Antrag und Gericht
Um Betroffene individuell zu unterstützen und Hürden auf der Suche nach Hilfe abzubauen, bietet die BHGM Betroffenen die Möglichkeit eine psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB) bei Verhandlungen vor Gericht zu bekommen.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Die BHGM bietet Unterstützung bei den Verhandlungen von
Strafverfahren. Wurde eine Strafanzeige gestellt und kommt es zu
einem Strafverfahren, kann der Gerichtsprozess für Betroffene von
Gewalt- und Sexualtaten psychisch und emotional extrem belastend
sein. Um die individuelle Belastung zu reduzieren, können
Betroffene bei Gericht eine
Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Diese umfasst
die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und
Unterstützung im Strafverfahren. Ein Mitarbeiter der
Beratungsstelle für Häusliche Gewalt an Männern (BHGM) ist auf
Psychosoziale Prozessbegleitung spezialisiert und hat u. a. auch
das Recht, bei Vernehmungen dabei zu sein. Für diese Hilfe können
Sie sich gerne an uns wenden.