Unterstützung bei Antrag und Gericht
Um Betroffene individuell zu unterstützen und Hürden auf der Suche nach Hilfe abzubauen, bietet die BHGM Betroffenen die Möglichkeit eine psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB) bei Verhandlungen vor Gericht zu bekommen.
Psychosoziale Prozessbegleitung
Die BHGM bietet Unterstützung bei den Verhandlungen von
              Strafverfahren. Wurde eine Strafanzeige gestellt und kommt es zu
              einem Strafverfahren, kann der Gerichtsprozess für Betroffene von
              Gewalt- und Sexualtaten psychisch und emotional extrem belastend
              sein. Um die individuelle Belastung zu reduzieren, können
              Betroffene bei Gericht eine 
                Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Diese umfasst
              die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und
              Unterstützung im Strafverfahren. Ein Mitarbeiter der
              Beratungsstelle für Häusliche Gewalt an Männern (BHGM) ist auf
              Psychosoziale Prozessbegleitung spezialisiert und hat u. a. auch
              das Recht, bei Vernehmungen dabei zu sein. Für diese Hilfe können
              Sie sich gerne an uns wenden.
            
