Unterstützung bei Antrag und Gericht

Um Betroffene individuell zu unterstützen und Hürden auf der Suche nach Hilfe abzubauen, bietet die BHGM Betroffenen die Möglichkeit eine psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB) bei Verhandlungen vor Gericht zu bekommen.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Die BHGM bietet Unterstützung bei den Verhandlungen von Strafverfahren. Wurde eine Strafanzeige gestellt und kommt es zu einem Strafverfahren, kann der Gerichtsprozess für Betroffene von Gewalt- und Sexualtaten psychisch und emotional extrem belastend sein. Um die individuelle Belastung zu reduzieren, können Betroffene bei Gericht eine Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Diese umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Ein Mitarbeiter der Beratungsstelle für Häusliche Gewalt an Männern (BHGM) ist auf Psychosoziale Prozessbegleitung spezialisiert und hat u. a. auch das Recht, bei Vernehmungen dabei zu sein. Für diese Hilfe können Sie sich gerne an uns wenden.