Ablauf

Der Begleitete Umgang (BU) ist ein strukturierter und zeitlich begrenzter Prozess der Unterstützung. Er folgt einem klaren Ablauf.

Als Begriff aus dem Familienrecht bezeichnet der Begleitete Umgang (BU) ein nachvollziehbar organisiertes Verfahren. Uns als Fachstelle ist ein transparenter Ablauf und klare Rahmenbedingungen wichtig, um Neutralität und Professionalität während der Begleitung zu gewährleisten.

Wir arbeiten in jedem BU im Tandem. Es gibt eine hauptamtliche Fachkraft und eine/n ehrenamtliche/n Umgangsbegleiter/in. Die Aufgaben der Fachkraft sind die Organsiation der Umgangskontakte und Beratung der Eltern. Die Aufgabe der Ehrenamtlichen ist es, den Kontakt zwischen Elternteil und Kind während der Treffen zu begleiten.

Vorgespräche

Zuerst finden getrennte Elterngespräche mit der hauptamtlichen Fachkraft statt, in denen die Elternteile ihre Situation schildern und wir das Angebot und den Ablauf des Begleiteten Umgangs erklären. Wir besprechen, was für die Durchführung wichtig ist, z.B. verlässliche Termine, die Bedürfnisse des Kindes und welche Regeln zu treffen und einzuhalten sind.

Im Anschluss erstellen wir eine schriftliche Vereinbarung. Diese enthält die Termine, Regeln und Vereinbarungen und wird an beide Eltern versandt. Dann kommt das betreuende Elternteil mit dem Kind zu einem Treffen, um sich die Spielräume anzusehen und den oder die Ehrenamtliche/n kennen zu lernen.

Acht begleitete Treffen

In der Regel verabreden wir acht Termine für die Umgangskontakte zwischen dem Kind und seinem getrennt lebenden Elternteil. Die Treffen dauern etwa zwei Stunden und finden möglichst zweiwöchentlich statt. Die Umgangskontakte können an jedem Wochentag zwischen 16 und 19 Uhr stattfinden, am Wochenende auch vormittags ab 9 Uhr. Der oder die Umgangsbegleiter/in ist bei den Treffen vor Ort dabei.

Für die Treffen können die Räumlichkeiten der benachbarten Kindertagesstätte MOMO genutzt werden. Es stehen also gut ausgestattete Spielräume für Kinder und Kleinkinder zur Verfügung. Alles was für den individuellen Fall während der Erstgespräche vereinbart wurde, muss während der Umgangskontakte beachtet und eingehalten werden.

Die Rolle des Umgangsbegleiters

Der Umgangsbegleiter oder die Umgangsbegleiterin ist Ansprechparter/in, Beobachter/in und Vertrauensperson. Sie kann während der Treffen Tipps und Hilfe bei der Beschäftigung mit dem Kind geben, Fragen zum Ablauf des BU beantworten und an vereinbarte Regeln erinnern. Sie übernimmt keine Freizeitplanung, Erziehungsaufgaben oder Kinderbetreuung.

Der oder die Umgangsbegleiter/in hat folgende Aufgaben:

  • Anwesenheit während der Umgangskontakte
  • Auf die Durchführung der Umgangskontakte entsprechend der Vereinbarung achten

  • Für eine vertrauensvolle und angstabbauende Atmosphäre sorgen

  • Bei Bedarf bei der Kontaktaufnahme zwischen Elternteil und Kind helfen

  • Das Wohl des Kindes beachten und ggf. Grenzen setzen, notfalls das Treffen abbrechen

  • Kurzprotokolle über die Treffen führen

Unsere über 20 ehrenamtlichen Umgangsbgeleiter und -begleiterinnen haben verschiedene Sprachkentnisse, kulturelle Hintergründe und Qualifikationen. Wir versuchen für jede Familie den oder die Passende zu finden.

Reflexion und Abschluss

Wir machen mit den Eltern und dem Vertreter oder der Vertreterin des Jugendamtes zwei Elterngespräche zur Reflexion, etwa nach der Hälfte der Umgangskontakte und am Ende des Begleiteten Umgangs. Ziel ist es, dass die Eltern sich auf das weitere Vorgehen einigen und Absprachen treffen, mit Blick auf die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes.

Bei einer guten Mitarbeit der Eltern können so konstruktive Lösungsmodelle entwickelt werden. Von den Eltern vereinbarte Umgangsregeln für die Zeit nach dem BU werden von uns schriftlich festgehalten. Nach Abschluss des Begleiteten Umgangs wird von uns ein Endbericht erstellt, der den Ablauf der Maßnahme, eine Zusammenfassung der Umgangskontakte und ein Protokoll der Elterngespräche beinhaltet. Den Bericht erhalten der Allgemeine Sozialdienst und beide Eltern.