Begleiteter Umgang

Eltern im Gespräch mit der hauptamtlichen Fachkraft

Bei Gesprächen mit einer pädagogischen Fachkraft werden gemeinsame Vereinbarungen getroffen. (Situation gestellt, Foto: Tanja Elm)

Im Begleiteten Umgang (BU) wird der Kontakt eines Kindes mit dem getrennt lebenden Elternteil geregelt. Dies wird vom Familiengericht angeordnet oder über den Allgemeinen Sozialdienst beantragt.

Der Begleitete Umgang (BU) schafft einen vertrauensvollen und sicheren Rahmen für alle Beteiligten und soll helfen, den Besuchskontakt zwischen Kind und betroffenem Elternteil wiederherzustellen oder weiterzuführen.

Es werden Besuchstermine vereinbart, an denen der umgangsberechtigte Elternteil Zeit mit dem Kind verbringen kann. Während der Treffen ist ein ehrenamtlicher Umgangsbegleiter oder eine Umgangsbegleiterin dabei. Diese neutrale Person hält sich möglichst im Hintergrund, steht aber als Ansprechpartner/in zur Verfügung und sorgt dafür, dass alle privaten und gesetzlichen Vereinbarungen eingehalten werden.

Die Verantwortung im Begleiteten Umgang tragen, in enger Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst der Stadt Nürnberg, die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese stellen eine ständige fachliche Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Umgangsbegleiter und -begleiterinnen sicher.

Zu den Aufgaben der pädagogischen Fachkraft zählen u.a.

  • Gemeinsame oder getrennte Vorgespräche mit dem Eltern
  • Kontaktaufnahme zum Kind vor den Umgangskontakten
  • Absprache und schriftliche Fixierung der Umgangsmodalitäten
  • Gemeinsames oder getrenntes Abschlussgespräch mit den Eltern
  • Qualifizierung / Fortbildung neuer ehrenamtlicher Umgangsbegleiter und -begleiterinnen

Der Begleitete Umgang wird gefördert durch das Jugendamt Nürnberg.