Sonderformen des Begleiteten Umgangs


In besonderen familiären Konstellationen sind standardisierte Angebote des begleiteten Umgangs nicht ausreichend. Sonderformen des begleiteten Umgangs tragen spezifischen Belastungssituationen Rechnung und ermöglichen dennoch den Kontakt zwischen Kind und Elternteil unter angepassten Rahmenbedingungen.

Die Ausgestaltung erfolgt individuell und kann beinhalten:

  • intensivere fachliche Betreuung
  • kleinere, klar strukturierte Zeitfenster
  • speziell geschulte Fachkräfte begleiten den Kontakt
  • erhöhte Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
  • engere Abstimmung mit Jugendamt und Gericht

Ziel der Sonderformen ist es, unter schwierigen Bedingungen einen sicheren, stabilen und dem Kindeswohl entsprechenden Kontakt zu ermöglichen sowie schrittweise Perspektiven für eine Weiterentwicklung des Umgangs zu schaffen.