Sonderformen des Begleiteten Umgangs
In besonderen familiären Konstellationen sind standardisierte Angebote des begleiteten Umgangs nicht ausreichend. Sonderformen des begleiteten Umgangs tragen spezifischen Belastungssituationen Rechnung und ermöglichen dennoch den Kontakt zwischen Kind und Elternteil unter angepassten Rahmenbedingungen.
Die Ausgestaltung erfolgt individuell und kann beinhalten:
- intensivere fachliche Betreuung
- kleinere, klar strukturierte Zeitfenster
- speziell geschulte Fachkräfte begleiten den Kontakt
- erhöhte Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
- engere Abstimmung mit Jugendamt und Gericht
Ziel der Sonderformen ist es, unter schwierigen Bedingungen einen
sicheren, stabilen und dem Kindeswohl entsprechenden Kontakt zu
ermöglichen sowie schrittweise Perspektiven für eine
Weiterentwicklung des Umgangs zu schaffen.
