Begleiteter Umgang bei einer Umgangspflegschaft
Wird im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens eine Umgangspflegschaft in Kombination mit begleitetem Umgang angeordnet, kann die Durchführung in Kooperation mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) der Stadt Nürnberg erfolgen.
Die begleiteten Umgangskontakte finden entsprechend der gerichtlichen Vorgaben oder der Festlegungen der Umgangspflegschaft in der Fachstelle statt.
Die Fachstelle bietet an:
- Zeitfenster, in dem Begleitete Umgangskontakte nach Anmeldung stattfinden können (richtet sich nach der gerichtlichen Anordnung)
- Räumlichkeiten
- Eine Fachkraft als Ansprechperson für den/die Umgangspfleger/in und das Familiengericht
- Eine/n ehrenamtliche/n Umgangsbegleiter/in
- Beobachtungsprotokolle über die Umgangskontakte
- Telefonbereitschaft bei Terminen am Wochenende
Voraussetzungen:
- Gerichtliche Anordnung einer Umgangspflegschaft
- Auftrag der Umgangspflegschaft umfasst einen Begleiteten Umgang
- Umgangspfleger/in meldet sich in der Fachstelle
- Umgangspfleger/in übernimmt die Koordination, Elterngespräche, ggf. Übergabe bzw. Abholung der Kinder
- Die Eltern (oder der/die Umgangspfleger/in) unterzeichnen eine schriftliche Vereinbarung über den Begleiteten Umgang in der Fachstelle.
Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Umgangspflegschaft in Kombination mit begleitetem Umgang direkt über die Fachstelle einzurichten. Bei Interesse informieren Sie sich bitte bei der Fachstelle Umgangskontakte über die aktuellen Kapazitäten.
