Elterninformationen zur Begleiteten Übergabe

An Übergabesituationen sind immer mehrere Personen beteiligt. Darum ist es wichtig, dass alle wissen, wie sie sich richtig verhalten, um die Infektionsschutz-Maßnahmen einzuhalten.

Für die Durchführung der Begleitetet Übergabe gibt es ein Hygienekonzept. Dieses dient als Handlungsanleitung für die Umgangsbegleiterinnen und -begleiter. Bitte halten Sie sich an die Regeln und fragen Sie bei der Umgangsbegleitung nach, falls Sie sich unsicher sind, wie sich sich verhalten sollen. Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit.

Was Sie als Eltern bei einer Übergabe beachten müssen:

  • Es besteht Maskenpflicht für Sie und Kinder ab 6 Jahren. Sie als Eltern sind verpflichtet, die Masken mitzubringen.

  • Der Abstand vom 1,5 Metern zwischen den Beteiligten ist unbedingt einzuhalten. Zwischen Ihnen als Elternteil und ihren Kindern besteht kein Abstandsgebot.

  • Eine Übergabe Ihres Kindes / Ihrer Kinder durch die Umgangsbegleitung findet ohne Körperkontakt statt.

Worum wir Sie als Eltern bitten:

  • Bitte bereiten Sie Ihr Kind / Ihre Kinder auf die veränderten Bedingungen vor. Erklären Sie, wieso es wichtig ist, dass alle Erwachsenen untereinander Abstand halten und eine Maske tragen.

  • Bitte kommen Sie absolut pünktlich zu der vereinbarten Zeit.

Wir werden keine Begleitete Übergabe durchführen, wenn...

  • ...Sie sich nicht an die Sicherheitsvorkehrungen halten.

  • ...Sie selbst, der andere Elternteil oder Ihr Kind / Ihre Kinder infiziert sind oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

  • ...Sie selbst, der andere Elternteil oder eines Ihrer Kinder Krankheitssymptome hat. Bitte informieren Sie im Krankheitsfall den anderen Elternteil.