Mediation

Im Vordergrund sitzen Eltern mit dem Rücken zur Kamera am Tisch. Gegenüber eine Pädagogin, die Unterlagen in der Hand hält

In Mediationsgesprächen kann eine pädagogischen Fachkraft als neutrale Person zwischen allen Beteiligten vermitteln. (Situation gestellt, Foto: Tanja Elm)

Mediation bezeichnet ein Konfliktlösungsverfahren, das von einer neutralen Vermittlungsperson moderiert wird. Ziel ist es, zu einer Vereinbarung zu gelangen, mit der alle Beteiligten einverstanden sind.

In einer Mediation unterstützt und fördert ein neutraler Dritter mit spezieller Problemlösungskompetenz in einem strukturierten Verfahren die Beteiligten dabei, einvernehmliche Lösungen zu finden.

Ziel ist eine Einigung, die die volle Zustimmung der beteiligten Seiten findet. Der Mediator trägt nicht die Ergebnisverantwortung, führt aber fachmännisch durch den Mediationsprozess. Das heißt, ob die Konfliktparteien sich einigen und wie die Einigung konkret aussieht, liegt in der Verantwortung der Beteiligten selbst.

Mediation im Rahmen des Begleiteten Umgangs

Während eines Begleiteten Umgangs kann eine Mediation sinnvoll oder notwendig sein, um Konflikte konstruktiv zu lösen. Hier werden Eltern darin unterstützt, nachhaltige Regelungen zum Umgang mit ihrem Kind zu finden und festzulegen. Dies kann beispielsweise organisatorische Herausforderungen der Eltern betreffen, aber auch Absprachen hinsichtlich Freizeitgestaltung und Erziehungsthemen, welche im Rahmen der Elterngespräche des Begleiteten Umgangs nicht erarbeitet werden können.

Die Mediation ist für die Beteiligten freiwillig, sodass von beiden Elternteilen eine grundsätzliche Bereitschaft dazu bestehen muss. Da bestimmte Techniken und psychologische Aspekte der Kommunikation eine Schlüsselrolle in der Mediation spielen, ist es erforderlich, Deutsch sprechen zu können.

Vertraulichkeit

Alles in der Mediation Besprochene wird von den Beteiligten vertraulich behandelt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den Mediator oder die Mediatorin. Informationen dürfen nur insoweit weitergegeben werden, als dies zuvor ausdrücklich zwischen allen Beteiligten einvernehmlich vereinbart wurde.