Zielsetzung

Das Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, im Falle einer schwierigen Trennung der Eltern, die Gestaltung des Umgangs mit dem Kind zu unterstützen und so bald wie möglich zu normalisieren und zu verselbstständigen.

Infolge von Scheidung oder Trennung der Eltern wachsen immer mehr Kinder nur mit einem Elternteil auf. Dann ist es wichtig, dass sie weiterhin mit beiden Elternteilen Kontakt haben können. Deshalb haben Kinder bei der Trennung der Eltern ein gesetzliches Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Unterstützung anbieten

Jedes Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Manchmal kommt es dabei zu problematischen Situationen, die besondere Umgangsregelungen erfordern. Für solche Fällen gibt es die Möglichkeit eines Begleiteten Umgangs, um die Beteiligten zu unterstützen.

Annäherung ermöglichen

Darüber hinaus bietet der Begleitete Umgang den Eltern und Familien die Möglichkeit, sich nach einer schwierigen Trennung wieder anzunähern, um das Augenmerk wieder auf die Interessen des Kindes zu lenken und sich der gemeinsamen Elternverantwortung wieder bewusst zu werden.

Durch die Umgangsbegleitung kann gewährleistet werden, dass Kinder und umgangsberechtigte Eltern einander im Einverständnis aller Beteiligten regelmäßig sehen können.