Neues Kinderschutzkonzept von ZAB und FZF
Die Kinderschutzbeauftragten des FZF und ZAB präsentieren das neue Kinderschutzkonzept: Ute Zimmer (FZF), Vanessa Vogel (ZAB) und Ralph Zitzelsberger (ZAB). (Foto: Tanja Elm)
28.10.2026 - Kinderschutz in der Freiwilligenarbeit ist essenziell, um ein sicheres Umfeld zu ermöglichen und für Grenzüberschreitungen zu sensibilisieren. Darum haben das Zentrum Aktiver Bürger und das Freiwilligen-Zentrum Fürth ein Kinderschutzkonzept erarbeitet. Hiermit wird Klarheit, Sicherheit und Schutz geschaffen - sowohl für die anvertrauten Kinder und Jugendlichen als auch für alle anderen Beteiligten. Das schließt ebenso die Freiwilligen mit ein.
Ehrenamtliches Engagement bereichert die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen enorm. Doch überall dort, wo Vertrauen aufgebaut wird und enge Beziehungen entstehen, tragen Organisationen auch eine große Verantwortung. In Bezug auf die Arbeit mit Kindern gilt das ganz besonders. Um in derlei Kontexten für alle Sicherheit zu gewährleisten, ist nach einem intensiven Erarbeitungsprozess das gemeinsame Kinderschutzkonzept des Zentrums Aktiver Bürger (ZAB) und des Freiwilligen-Zentrums Fürth (FZF) fertiggestellt worden.
Workshop als Initialzündung
Der Grundstein dafür wurde bereits im Jahr 2023 gelegt: In einem von der Kindernothilfe geleiteten Workshop wurden alle Projektverantwortlichen, deren Freiwillige mit Kindern und/oder Jugendlichen arbeiten, fundiert geschult. Im Anschluss formierte sich eine Arbeitsgruppe, um verbindliche Schutzstandards zu erarbeiten und fest zu verankern.
Das Schutzkonzept ist an der "Handreichung zur Gewaltprävention" des Freiwilligen-Zentrums Augsburg orientiert, das wir dankenswerterweise als Arbeitsgrundlage verwenden durften.
In die wichtigsten Elemente unseres Konzepts soll hier Einblick gegeben werden.
Die regelmäßige Erstellung von Risikoanalysen
Ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts ist das Instrument der Risikoanalyse. Damit wird überprüft, ob es in der Organisationsstruktur oder den Arbeitsabläufen Risiken bzw. Schwachstellen gibt, die sexualisierte und andere Formen von Gewalt ermöglichen, begünstigen oder deren Aufdeckung erschweren können.
Die Einwilligung in einen Verhaltenskodex
Ein weiteres Element ist, dass die Beteiligten in einen Verhaltenskodex einwilligen. Dieser beinhaltet Regelungen für einen achtsamen und grenzwahrenden Umgang mit den Kindern und Jugendlichen. Hierfür unterzeichnen unsere Freiwilligen eine Verpflichtungserklärung. Damit erkennen sie die Verhaltensregeln für ein gewaltfreies und schützendes Miteinander an.
Die Stärkung der Anvertrauten
Zu unserem Kinderschutzkonzept gehört außerdem: Das ZAB und das FZF sowie deren Kooperationspartner machen den Anvertrauten ihre Rechte bewusst. Damit in Verbindung stehen klare Wege, wenn ein Verdacht vorliegt und eingegriffen werden muss. Hierfür haben wir in unserem Schutzkonzept Handlungsschritte für verschiedene Situationen festgelegt. So stellen wir sicher, dass sich niemand allein gelassen fühlt, wenn sie oder er einen Verdacht hegt, eine Beobachtung gemacht hat, eine Meldung von Betroffenen oder Dritten erhalten hat oder gar selbst eine Gewalterfahrung machen musste. Alle sollen die Möglichkeit haben, sich Unterstützung zu holen hinsichtlich der Einordnung des Geschehens und des weiteren Vorgehens.
Kinderschutz ist ein fortlaufender Prozess
Ein zentraler Baustein des neuen Konzepts ist die Ernennung von Kinderschutzbeauftragten. Sie dienen künftig als feste Ansprechpersonen und übernehmen wichtige Schlüsselaufgaben: Dazu gehören die Organisation von regelmäßigen Fortbildungen für das hauptamtliche Team, das Platzieren des Themas in den Strukturen des ZAB und des FZF, sowie die kontinuierliche Evaluierung und Weiterentwicklung der Standards.
Denn ein Kinderschutzkonzept ist niemals komplett "fertig" – es lebt von der täglichen Praxis, der regelmäßigen Überprüfung und der stetigen Anpassung, um Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft den bestmöglichen Schutz zu bieten.