Erklärung zur Barrierefreiheit
In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 26.06.2025
- Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 30.06.2025
- Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: Lighthouse und silktide Test-Tools vom 01.04.2025 bis 26.06.2025.
Verbraucherinformationen nach Artikel 246 des EGBGB
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) gemeinnützige
GmbH
Untere Krämersgasse 3
90403 Nürnberg
Vertreten durch: Julia Schimmer
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit Konformitätsstufen A und AA.
Diese Website ist teilweise vereinbar mit diesen Vorgaben. Im Rahmen des Barrierefreiheit-Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den oben genannten Anforderungen gewährleistet. Wir arbeiten dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung der Website zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
- Wir bieten derzeit keine Version in leichter Sprache an
- Wir bieten derzeit keine Version in Gebärdensprache an
- Die Linktexte sind nicht an jeder Stelle so aussagekräftig, dass das Link-Ziel offensichtlich ist
- Die Navigation auf der rechten Seite und im Footer sind noch nicht alle barrierefrei überarbeitet
- Die Formulare sind noch nicht alle barrierefrei überarbeitet
- Die Alt Tags von Bildern fehlen derzeit noch bei vielen Bildern.
- Videos sind teilweise noch nicht mit Untertiteln versehen. Wir sind bemüht, Videos so schnell wie möglich mit eigens formulierten Untertiteln zu versehen
Hilfe bei Barrieren auf dieser Webseite
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte die Kontaktdaten im Fußbereich jeder Seite. Zuständig für die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist das Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA).
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Die Marktüberwachungsbehörden befinden sich allerdings noch im Aufbau.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.