Hygieneplan für Einsätze im Außendienst
Hygieneplan für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen, die im häuslichen Bereich bei Klient/-innen oder in anderen Organisationen tätig sind (Stand Mai 2022)
Gültigkeitsbereich
- Flüchtlingsfachdienst Kita
- Fachdienst für Bildungschancen Kita
- Projekte des Zentrums Aktiver Bürger (Familienpatenschaften, Sprachvermittler, Kulturerklärer, Große für Kleine, Wohnraumberatung, Stadtteilprojekte, Bücherdienst)
- Projekte des Freiwilligen-Zentrums Fürth (Wohnraumberatung, Besuchsdienst, Handwerker, Sprachpaten, Zimmer frei, PFIF, Hausaufgabenbetreuung an Schulen, Ehrenamtliche in Kitas, Schülercoach, Kinderbetreuung Karolinenstraße, Sportangebote in der Karolinenstraße, Fahrradkurs für Frauen, Nachbarschaftswerkstatt)
- Türen Öffnen/Anders Gründen
- Fachstelle Umgangskontakte
- Beratungsstelle Häusliche Gewalt gegen Männer
- Außendienst in anderen Organisationen
Außendienst in anderen Organisationen
Beim Einsatz in anderen Einrichtungen gilt das Hygienekonzept der besuchten Organisationen.
Werden die Regelungen vor Ort als unzureichend empfunden, können/sollten zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen oder ergriffen werden (z.B. Lüften oder Treffen im Freien).
3G im Außendienst
Eine Nachweispflicht ist generell nicht mehr erforderlich.
Ausnahme ist der Einsatz in Einrichtungen gem. §3 der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Weiterhin sind die jeweiligen einrichtungsbezogenen Hygienepläne und Reglungen zu beachten.2G im Ehrenamt
Auch im Ehrenamt besteht keine Nachweispflicht mehr.Ausnahme ist der Einsatz in Einrichtungen gem. §3 der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Weiterhin sind die jweiligen einrichtungsbezogenen Hygienepläne und Reglungen zu beachten.Kein Besuch bei Krankheitssymptomen
Mindestabstand
Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen sollte durchgängig eingehalten werden.
Raumlüftung
Räume der besuchten Klientinnen und Klienten bzw. Einrichtungen
sollen gut gelüftet sein. Je nach Außentemperatur soll mehrmals
täglich 5-15 Minuten lang gelüftet werden (Stoßlüftung, d.h.
Öffnung aller Fenster und Türen). Wenn möglich sollen einzelne
Fenster durchgehend geöffnet bleiben.
Werden zum Lüften Ventilatoren eingesetzt, ist darauf zu achten, dass diese vom Fenster nach außen gerichtet sind.
Maskenpflicht
Es besteht keine gesetzliche Maskenpflicht mehr, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist jetzt nicht mehr in Kraft.Handhygiene
Verweigerung von Einsätzen
Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Die jeweilige Projekt- oder Bereichsleitung und/oder die Geschäftsführung sind umgehend zu informieren.
Schulung
Die Bereichsleitungen sind dafür zuständig ihre hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die aktuellen Hygienepläne zu informieren und zu unterweisen. Die Unterweisung sollte in einem Protokoll (z.B. Teamsitzung) als Tagesordnungspunkt inkl. anwesender Personen dokumentiert werden.
Zuständigkeiten
Die Bereichsleitungen achten darauf, dass die Hygienepläne in ihren Arbeitsbereichen umgesetzt werden.
27.05.2022