Hygieneplan für Parteiverkehr

Dieser Hygieneplan gilt für Einrichtungen des ISKA (Geschäftsbereich Gostenhof) mit Parteiverkehr (Stand Mai 2022).

Gültigkeitsbereich

  • ZAB
  • FZF incl. Kinderbuchhaus
  • TÜREN ÖFFNEN/ANDERS GRÜNDEN
  • Fachstelle für Umgangskontakte (auch wenn diese an anderen Orten, z. B. im MGH arbeitet)
  • Beratungsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Männer
  • Projekt Kita-Einstieg

Büros und Besprechungsräume

sind so zu gestalten, dass Arbeitsplätze, Tische und Stühle in den Räumen mindestens einen Abstand von 1,5 m haben. Wenn möglich sollte sich nur eine Person in einem Büro befinden.

Aushänge zu Mindestabstand und zum Thema Maskenpflicht befinden sich an den jeweiligen Haus- (GoHo) bzw. Büro/Wohnungs- (FZF) Eingängen. Es gibt Aushänge zum Thema Handhygiene in den Toiletten.

Als Hygieneartikel stehen zur regelmäßigen Benutzung bereit

  • in den Toiletten und in den Küchen: Seifenspender, Hautpflegecreme und Papierhandtücher;
  • in den Eingangsbereichen: Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion;
  • In den Räumen: Desinfektionsmittel zur Flächendesinfektion bereit.

Krankheitssymptome und Verdachtsfälle

Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen oder Atemwegs-Symptomen, sowie Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen, die sich in Quarantäne befinden, dürfen unsere Räume nicht betreten. Darauf sollte bereits bei der Vereinbarung eines Termins hingewiesen werden.
Wer Kontakt mit Coronaerkrankten hatte, muss sofort alle persönlichen Kontakte im Kontext seiner haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit einstellen. Die jeweilige Projekt- oder Bereichsleitung und/oder die Geschäftsführung ist umgehend zu informieren.

Mindestabstand

Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen sollte wenn möglich durchgängig eingehalten werden.

Fachstelle Umgangskontakte: Bei Gefährdung des Kindes oder anderem Schutzbedarf kann der Mindestabstand unterschritten werden.

Generell gilt: Die Sicherstellung der Aufsichtspflicht geht vor Abstands- und Trennungsgebot.

Raumlüftung

Räume sind mehrmals täglich je nach Außentemperatur 5-15 Minuten lang zu lüften (Stoßlüftung, d.h. Öffnung aller Fenster und Türen). Wenn möglich sollen einzelne Fenster durchgehend geöffnet bleiben.

Bei Einsatz von Ventilatoren ist darauf zu achten, dass diese vom Fenster nach außen gerichtet sind.

Maskenpflicht

Es besteht keine gesetzliche Maskenpflicht mehr, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist jetzt nicht mehr in Kraft.
Zur eigenen Sicherheit darf weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden.

2G-Nachweispflicht

Ab dem 03.04.2022 entfällt die Nachweispflicht für Besucherinnen und Besucher der Einrichtung.

Desinfektion und Reinigung

Bitte den Arbeitsplatz (inkl. Tastatur, Maus und Telefon) und die Tische in den Besprechungsräumen nach Gebrauch zu desinfizieren.

Die Reinigungskräfte sind dazu angehalten häufig berührte Flächen wie Türklinken, Handläufe usw. regelmäßig und in kurzen Abständen zu reinigen.

Schulung

Die Bereichsleitungen sind dafür zuständig, ihre hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die aktuellen Hygienepläne zu informieren und zu unterweisen.

Die Unterweisung sollte in einem Protokoll (z.B. Teamsitzung) als Tagesordnungspunkt inkl. anwesender Personen dokumentiert werden.

Präsenzveranstaltungen

Präsenzveranstaltungen sind soweit möglich zu reduzieren und als Videokonferenzen durchzuführen.

Bitte beachtet die Regelungen für Fortbildungen, Besprechungen, Veranstaltungen und Gruppenaktivitäten.

Zuständigkeiten

Bereichsleitungen und Geschäftsführung stehen für Fragen zur Verfügung.

Die Bereichsleitungen achten darauf, dass die Hygienepläne in ihren Arbeitsbereichen umgesetzt werden.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollieren die Einhaltung der Regeln auch durch Besucherinnen und Besucher.

27.05.2022