Hygieneplan für Parteiverkehr
Dieser Hygieneplan gilt für Einrichtungen des ISKA (Geschäftsbereich Gostenhof) mit Parteiverkehr (Stand Mai 2022).
Gültigkeitsbereich
- ZAB
- FZF incl. Kinderbuchhaus
- TÜREN ÖFFNEN/ANDERS GRÜNDEN
- Fachstelle für Umgangskontakte (auch wenn diese an anderen Orten, z. B. im MGH arbeitet)
- Beratungsstelle für von häuslicher Gewalt betroffene Männer
- Projekt Kita-Einstieg
Büros und Besprechungsräume
sind so zu gestalten, dass Arbeitsplätze, Tische und Stühle in den Räumen mindestens einen Abstand von 1,5 m haben. Wenn möglich sollte sich nur eine Person in einem Büro befinden.
Aushänge zu Mindestabstand und zum Thema Maskenpflicht befinden sich an den jeweiligen Haus- (GoHo) bzw. Büro/Wohnungs- (FZF) Eingängen. Es gibt Aushänge zum Thema Handhygiene in den Toiletten.
Als Hygieneartikel stehen zur regelmäßigen Benutzung bereit
- in den Toiletten und in den Küchen: Seifenspender, Hautpflegecreme und Papierhandtücher;
- in den Eingangsbereichen: Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion;
- In den Räumen: Desinfektionsmittel zur Flächendesinfektion bereit.
Krankheitssymptome und Verdachtsfälle
Mindestabstand
Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen sollte wenn möglich durchgängig eingehalten werden.
Generell gilt: Die Sicherstellung der Aufsichtspflicht geht vor Abstands- und Trennungsgebot.
Raumlüftung
Räume sind mehrmals täglich je nach Außentemperatur 5-15 Minuten lang zu lüften (Stoßlüftung, d.h. Öffnung aller Fenster und Türen). Wenn möglich sollen einzelne Fenster durchgehend geöffnet bleiben.
Bei Einsatz von Ventilatoren ist darauf zu achten, dass diese vom Fenster nach außen gerichtet sind.
Maskenpflicht
Es besteht keine gesetzliche Maskenpflicht mehr, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist jetzt nicht mehr in Kraft.2G-Nachweispflicht
Ab dem 03.04.2022 entfällt die Nachweispflicht für Besucherinnen
und Besucher der Einrichtung.
Desinfektion und Reinigung
Bitte den Arbeitsplatz (inkl. Tastatur, Maus und Telefon) und die Tische in den Besprechungsräumen nach Gebrauch zu desinfizieren.
Schulung
Die Bereichsleitungen sind dafür zuständig, ihre hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die aktuellen Hygienepläne zu informieren und zu unterweisen.
Die Unterweisung sollte in einem Protokoll (z.B. Teamsitzung) als Tagesordnungspunkt inkl. anwesender Personen dokumentiert werden.
Präsenzveranstaltungen
Präsenzveranstaltungen sind soweit möglich zu reduzieren und als Videokonferenzen durchzuführen.
Bitte beachtet die Regelungen für Fortbildungen, Besprechungen, Veranstaltungen und Gruppenaktivitäten.
Zuständigkeiten
Bereichsleitungen und Geschäftsführung stehen für Fragen zur Verfügung.
Die Bereichsleitungen achten darauf, dass die Hygienepläne in ihren Arbeitsbereichen umgesetzt werden.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrollieren die Einhaltung der Regeln auch durch Besucherinnen und Besucher.
27.05.2022