Hygieneplan Veranstaltungen etc.

Hygieneplan für Fortbildungen, Besprechungen, Veranstaltungen und Gruppenaktivitäten, die von haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen des ISKA durchgeführt werden (Stand: Mai 2022).

Gültigkeitsbereich

  • Kita-Fachkraftkurs
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Schulung für Umgangsbegleiter/innen der Fachstelle für Umgangskontakte
  • Schulung Sprach-Kitas
  • Besprechungen oder Gruppenaktivitäten mit Freiwilligen und/oder externen Kooperationspartnern
  • Offene Holzwerkstatt im Zentrum Aktiver Bürger
  • Repair-Café FZF

Zugangsbeschränkungen

Ab 03.04.2022 entfallen die Zugangsbeschränkungen zu sämtlichen Treffen, Veranstaltungen, Fortbildungen.

Zugang zu den Veranstaltungen

Es gibt keine allgemeinen Zugangsbeschränkungen.

Die Räumlichkeiten dürfen von Besucher/innen nicht betreten werden, wenn unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegs-Symptome jeder Schwere vorliegen oder diese Kontakt zu Personen mit COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten. Darüber sollten die Besucher/innen bereits vorher informiert werden.

Dokumentation der Teilnehmenden

Es wird eine Teilnehmerliste geführt auf der die tatsächliche Teilnahme vermerkt wird. 

Sollten Personen ohne Anmeldung erscheinen, müssen sie sich mit diesem Formular registrieren.

Die Teilnehmerliste wird 4 Woche in der ISKA-Zentrale aufbewahrt und dann datenschutzsicher vernichtet, wenn sie nicht zur Kursdokumentation notwendig ist (z.B. KFK).

Auf Anforderung wird die Teilnehmerliste der zuständigen Gesundheitsbehörde übermittelt. Über diese Verwendung der Daten, werden die Teilnehmer/innen im Rahmen der Datenschutzerklärung (bei Anmeldung über Online Formular) oder per schriftlichem Datenschutzhinweis (bei Registrierung über Papier-Formular) informiert.

Für Besprechungen und Gruppenaktivitäten mit bis zu fünf Freiwilligen oder externen Kooperationspartnern muss keine Teilnahmeliste erstellt werden. Die Teilnahme der Personen kann z.B. über den Schriftverkehr oder ein Gesprächsprotokoll dokumentiert werden.

Raumvorbereitung

Aushang zu Mindestabstand befindet sich an den jeweiligen Haus- (GoHo) bzw. Büro/Wohnungs- (FZF) Eingängen. Es gibt Aushänge zum Thema Handhygiene in den Toiletten.

Als Hygieneartikel stehen zur regelmäßigen Benutzung bereit
  • in den Toiletten und in den Küchen: Seifenspender, Hautpflegecreme und Papierhandtücher;
  • in den Eingangsbereichen: Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion;
  • In den Räumen: Desinfektionsmittel zur Flächendesinfektion bereit.

Der Mindestabstand von 1,5 m sollte weiterhin wenn möglich zeingehalten werden. Der Raum sollte so vorbereitet und belegt werden, dass der Mindestabstnad von 1,5m jederzeit eingehleten werden kann.

Stühle und Tische sind so zu platzieren, das der Mindestabstand von 1,5 m jederzeit gewahrt ist. Die Tischflächen werden vor Beginn desinfiziert.

Die Teilnehmer/innen bekommen eigene Gläser und Tassen an ihren Platz.

Arbeitsunterlagen werden einzeln für jede/n Teilnehmer/in ausgelegt und keinesfalls herumgereicht. Schreibutensilien sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.

Maskenpflicht

Es besteht keine gesetzliche Maskenpflicht mehr, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist nicht mehr in Kraft.
Zur eigenen Sicherheit darf weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden.

Hygieneverhalten der Teilnehmenden

Die Hygieneregeln bzgl. Husten, Niesen sowie regelmäßiges und richtiges Händewaschen sind stets zu befolgen. Vor Betreten des Raumes sollen sich alle Teilnehmer/innen die Hände waschen.

Arbeitsmaterialien sollen nicht ausgetauscht werden und das Berühren derselben Gegenstände durch verschiedene Personen soll möglichst vermieden werden.
Gruppenarbeiten sind nicht zugelassen.

Raumlüftung

Räume sind mehrmals täglich je nach Außentemperatur 5-15 Minuten lang zu lüften (Stoßlüftung, d.h. Öffnung aller Fenster und Türen). Wenn möglich können einzelne Fenster durchgehend geöffnet bleiben. Bei Einsatz von Ventilatoren ist darauf zu achten, dass diese vom Fenster nach außen gerichtet sind.

Verhalten vor dem Raum

Der Mindestabstand von 1,5 m sollte weiterhin eingehalten werdenein. Mindestens eine medizinische Gesichtsmaske sollte zum Eigenschutz freiwillig getragen werden, vor allem wenn die Abstandsregelung nicht eingehalten werden kann.

Nachbereitung des Raumes nach der Veranstaltung

Alle Auf- und Abräumtätigkeiten sollen mit Gummihandschuhen erledigt werden.

Die Spülmaschine ist auf mindestens 60 Grad einzustellen.

Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare Arbeitsmaterialien – soweit diese vom Veranstalter zu Verfügung gestellt werden – sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren.

Regelungen für mehrtägige Kurse

Bei Veranstaltungen, die als Kurse mit regelmäßigen Terminen abgehalten werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmenden einem festen Kursverband zugeordnet bleiben, der möglichst von einem festen Kursleiter/Dozenten betreut wird.

27.05.2022