Umgangspfleger/in

Die Fachstelle Umgangskontakte sucht eine Person, die als Umgangspfleger/in tätig werden möchte.

Eine Umgangspflegschaft ist eine spezielle Form der Pflegschaft nach §1684 Abs.3 BGB. Die Umgangspflegschaft wird durch das Familiengericht angeordnet und soll eine Entlastung der Kinder bieten, da sie die Interessen und das Wohl der Kindes im Blick behält und vertritt.

Die Stelle ist zunächst in einem geringen Stundenumfang vorgesehen. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Austausch mit der Fachstelle Umgangskontakte. (Es handelt sich NICHT um ein ehrenamtliches Engagement.)

Aufgaben der Umgangspflegschaft sind u.a.

  • Organisation und Begleitung von Umgangskontakten zwischen Kindern und ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen
  • Beobachtung und Dokumentation der Umgangskontakte sowie Berichterstattung an das Familiengericht
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen den Beteiligten 

Ihr Profil

  • Erzieher/in oder eine vergleichbare Qualifikation
  • von Vorteil ist ein Studium im Bereich der Sozialpädagogik, Sozialarbeit
  • von Vorteil sind Weiterbildungen im juristischen Bereich bzw. Mediation
  • bei entsprechender Eignung auch Quereinstieg möglich

Wir wünschen uns

  • Kommunikationsstärke, Empathie und Konfliktfähigkeit 
  • selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
  • Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Familien, idealerweise im Bereich des Familienrechts

Wir bieten

  • ein motiviertes und fachlich erfahrenes Team, welches mit Ideen und Erfahrungen gerne unterstützt
  • intensive Anleitung und Begleitung
  • Freiraum für eigenständiges Arbeiten
  • nach Rücksprache variable/flexible Arbeitszeiten
  • eine Eingruppierung in Anlehnung an den Tarifvertrag der AWO Bayern
  • die Vergütung ist gebunden an den regulären Stundensatz (§ 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz VBVG)

Bewerbungen bitte möglichst online an bewerbung@iska-nuernberg.de.

Weitere Informationen und weitere Stellenangebote siehe unter www.iska-nuernberg.de/jobs