Praxistätigkeit
Eine regelmäßige Praxis in einer Kita ist für die Weiterbildung Voraussetzung. (Foto: Tanja Elm)
Für den Kita-Fachkraftkurs braucht es ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis, in dem eine Praxisanleitung gewährleistet ist. Alle Informationen rund um dieses Thema finden Sie hier.
Die Weiterbildung setzt eine kontinuierliche Beschäftigung in einer staatlich geförderten bayerischen Kindertagesstätte voraus. Vor Kursbeginn müssen die Bewerber/innen ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit (mind. 19,5 Stunden) als genehmigte Ergänzungskraft gem. §16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG nachweisen. Ein Arbeitsverhältnis in diesem Umfang muss für die Dauer der gesamten Weiterbildung bestehen bleiben.
Praxisanleitung
Zu Beginn und während der Weiterbildung muss eine regelmäßige
Anleitung durch eine Fachkraft gegeben sein.
Fehlzeiten während der Weiterbildung
Die zulässigen Fehlzeiten und der Umgang bei der Überschreitung
dieser ist im Konzept zur Qualifizierung zur Fachkraft in
Kindertageseinrichtungen in Bayern festgelegt. Falls die
Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von
2 Monaten (42 Kalendertage) am Stück oder länger unterbrochen
wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu
einem späteren Zeitpunkt, unter Anrechnung der bereits erfolgten
Leistungen, wieder aufgenommen werden.
Liegt die Fehlzeit unter den 42 Kalendertagen, ist sie aber über
den Zeitraum von 15 Monaten unangemessen hoch, kann eine
indivduelle Verlängerung der Praxistätigkeit von der Kursleitung
in Absprache mit der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer
und der Praxisstelle bestimmt werden.