Praxistätigkeit

Zwei Kinder sind gemeinsam mit zwei Erzieherinnen kreativ. In ihrer Mitte sind verschiedene Farbtöpfchen. Die Personen sind von oben fotografiert. Eine der beiden Erzieherinnen füllt Farbe in einen kleinen Becher.

Eine regelmäßige Praxis in einer Kita ist für die Weiterbildung Voraussetzung. (Foto: Tanja Elm)

Für den Kita-Fachkraftkurs braucht es ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis, in dem eine Praxisanleitung gewährleistet ist. Alle Informationen rund um dieses Thema finden Sie hier.

Die Weiterbildung setzt eine kontinuierliche Beschäftigung in einer staatlich geförderten bayerischen Kindertagesstätte voraus. Vor Kursbeginn müssen die Bewerber/innen ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit (mind. 19,5 Stunden) als genehmigte Ergänzungskraft gem. §16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG nachweisen. Ein Arbeitsverhältnis in diesem  Umfang muss für die Dauer der gesamten Weiterbildung bestehen bleiben.

Praxisanleitung

Zu Beginn und während der Weiterbildung muss eine regelmäßige Anleitung durch eine Fachkraft gegeben sein.

Fehlzeiten während der Weiterbildung

Die zulässigen Fehlzeiten und der Umgang bei der Überschreitung dieser ist im Konzept zur Qualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in Bayern festgelegt. Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Kalendertage) am Stück oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt, unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen, wieder aufgenommen werden.

Liegt die Fehlzeit unter den 42 Kalendertagen, ist sie aber über den Zeitraum von 15 Monaten unangemessen hoch, kann eine indivduelle Verlängerung der Praxistätigkeit von der Kursleitung in Absprache mit der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer und der Praxisstelle bestimmt werden.