Zugangsvoraussetzungen

Heike Thalmann (Foto: Tanja Elm)

Bewerben können sich Kinderpflegerinnen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung.

Alle Zugangsvoraussetzungen im Detail

  • Berufsabschluss als staatlich geprüfte Kinderpflegerin/staatlich geprüfter Kinderpfleger.
  • Alter mindestens 25 Jahre.
  • Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
  • Mittlerer Bildungsabschluss.
  • Persönliche Eignung: Diese wird in der Regel durch ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers erbracht.
  • Ausländische Bewerber/innen weisen die erforderlichen Sprachkenntnisse in der Regel durch ein B2-Level European Certificate nach.
  • Aktuelles Beschäftigungsverhältnis mindestens 50%.

Ausnahmefälle

Beim Mindestalter sind Ausnahmen im Einzelfall möglich, wenn das Mindestalter bis zur Abschlussprüfung erreicht wird.

Vom mittleren Bildungsabschluss kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet werden kann. Dies kann durch eine entsprechende Empfehlung des Arbeitgebers und den Nachweis von Fortbildungen belegt werden.