Finanzen

Alle müssen rechnen (Foto: Tanja Elm)

Der Elternbeitrag richtet sich nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Bei geringem Einkommen übernimmt das Jugendamt einen Teil des Beitrags.

Monatsbeitrag nach täglicher Betreuungszeit bis August 2023

  • bis 3 Std. 235 Euro nur für Kinder unter 3 Jahren
  • bis 4 Std. 210 Euro (Kind unter 3 Jahre: 260 Euro)
  • bis 5 Std. 231 Euro (Kind unter 3 Jahre: 286 Euro)
  • bis 6 Std. 252 Euro (Kind unter 3 Jahre: 312 Euro)
  • bis 7 Std. 273 Euro (Kind unter 3 Jahre: 338 Euro)
  • bis 8 Std. 294 Euro (Kind unter 3 Jahre: 364 Euro)
  • bis 9 Std. 315 Euro (Kind unter 3 Jahre: 390 Euro)
  • über 9 Std. 336 Euro (Kind unter 3 Jahre: 416 Euro)

In dem Jahr, in dem Kinder drei Jahre alt werden, ermäßigt sich der Beitrag ab dem 1. September um 100 Euro (staatlicher Beitragszuschuss).

Monatsbeitrag nach täglicher Betreuungszeit ab September 2023

  • bis 3 Std. 264 Euro nur für Kinder unter 3 Jahren
  • bis 4 Std. 221 Euro (Kind unter 3 Jahre: 293 Euro)
  • bis 5 Std. 243 Euro (Kind unter 3 Jahre: 322 Euro)
  • bis 6 Std. 265 Euro (Kind unter 3 Jahre: 351 Euro)
  • bis 7 Std. 287 Euro (Kind unter 3 Jahre: 380 Euro)
  • bis 8 Std. 309 Euro (Kind unter 3 Jahre: 410 Euro)
  • bis 9 Std. 331 Euro (Kind unter 3 Jahre: 439 Euro)
  • über 9 Std. 353 Euro (Kind unter 3 Jahre: 468 Euro)

In dem Jahr, in dem Kinder drei Jahre alt werden, ermäßigt sich der Beitrag ab dem 1. September um 100 Euro (staatlicher Beitragszuschuss).

Alles im Monatsbeitrag enthalten

Anders als üblich sind im MIKRO-Elternbeitrag sämtliche Kosten bereits enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an für Mittagessen, Getränke, Windeln, Geld für Spielsachen, Eintrittskarten, Fahrgeld für Ausflüge etc. Ob die Angebote von den Kindern in Anspruch genommen werden oder nicht, spielt keine Rolle.

Flexible Betreuungszeit

Vereinbart wird eine durchschnittliche Betreuungszeit. Wer spontan eine längere Betreuungszeit braucht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sich deswegen der Beitrag für den laufenden Monat ändert.

Ändert sich der Bedarf an Betreuungszeit dauerhaft, kann/soll die Betreuungsbuchung ab dem Folgemonat angepasst werden.

Wegen Urlaub oder Krankheit des Kindes kann die Buchungszeit nicht verringert oder ausgesetzt werden.

Bei geringem Einkommen: Zuschuss vom Jugendamt

Bei einem geringen Familieneinkommen können Eltern einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen. In diesem Fall kann sich der Elternbeitrag stark reduzieren oder ganz entfallen. Informationen finden sich auf der Internet-Seite des Jugendamtes.

Zusätzlich können beim Sozialamt die Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine beantragt werden. Informationen hierzu finden sich auf der Internet-Seite des Sozialamtes.