Finanzen

Ein Kind sortiert Holzzylinder nach Größe und Gewicht

Nach Größe und Gewicht sortieren übt schon früh das Grundverständis für Mengen und Reihen (Foto: Tanja Elm)

Der Elternbeitrag richtet sich nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Bei geringem Einkommen übernimmt das Jugendamt einen Teil des Beitrags.

Monatsbeitrag nach täglicher Betreuungszeit Kinderkrippe

  • bis 3 Std. 399 Euro
  • bis 4 Std. 439 Euro
  • bis 5 Std. 479 Euro
  • bis 6 Std. 519 Euro
  • bis 7 Std. 559 Euro
  • bis 8 Std. 599 Euro
  • bis 9 Std. 639 Euro

In dem Jahr, in dem Kinder drei Jahre alt werden, ermäßigt sich der Beitrag ab dem 1. September um 100 Euro durch den Beitragszuschuss des Freistaats Bayern.

Monatsbeitrag nach täglicher Betreuungszeit Kindergarten

Ab September 2026 wird es in MIRA für mindestens drei Jahre eine kleine Kindergartengruppe geben. Für Kinder, die älter als drei Jahre sind und in dieser Kindergartengruppe betreut werden, wird folgender Monatsbeitrag fällig:

  • bis 4 Std. 307 Euro (abzgl. 100 Euro Beitragszuschuss)
  • bis 5 Std. 335 Euro (abzgl. 100 Euro Beitragszuschuss)
  • bis 6 Std. 363 Euro (abzgl. 100 Euro Beitragszuschuss)
  • bis 7 Std. 391 Euro (abzgl. 100 Euro Beitragszuschuss)
  • bis 8 Std. 419 Euro (abzgl. 100 Euro Beitragszuschuss)
  • bis 9 Std. 447 Euro (abzgl. 100 Euro Beitragszuschuss)

Alles im Monatsbeitrag enthalten

Anders als üblich sind im MIRA-Elternbeitrag sämtliche Kosten bereits enthalten: Mittagessen, Getränke, Windeln, Plegeprodukte, Fahrgeld für Ausflüge etc. Ob die Angebote von den Kindern in Anspruch genommen werden oder nicht, spielt keine Rolle.

Flexible Betreuungszeit

Vereinbart wird eine durchschnittliche Betreuungszeit. Wer spontan eine längere Betreuungszeit braucht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sich deswegen der Beitrag für den laufenden Monat ändert.

Ändert sich der Bedarf an Betreuungszeit dauerhaft, kann/soll die Betreuungsbuchung ab dem Folgemonat angepasst werden.

Wegen Urlaub oder Krankheit kann die Buchungszeit jedoch nicht verringert oder ausgesetzt werden.

Bei geringem Einkommen: Zuschuss vom Jugendamt

Bei Bezug von Sozialleistungen oder einem geringen Familieneinkommen können Eltern einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen. In diesem Fall kann sich der Elternbeitrag stark reduzieren - im günstigsten Fall auf 70 Euro monatlich. Informationen finden sich auf der Internet-Seite des Jugendamtes.

Wer zusätzlich beim Sozialamt die Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine beantragt und erhält, bekommt die Verpflegungskosten von 70 Euro ebenfalls erstattet. Informationen hierzu finden sich auf der Internet-Seite des Sozialamtes.