Finanzen

Auch hier geht es um Zahlen: in der MOMO-Lernwerkstatt zum Thema Rechnen (Foto: Tanja Elm)

Der Elternbeitrag richtet sich nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Bei geringem Einkommen übernimmt das Jugendamt einen Teil des Beitrags.

Monatsbeitrag nach täglicher Betreuungszeit

  • bis 3 Std. (nur Schulkinder) 213 Euro (MOMO-Zwerge: 322 Euro)
  • bis 4 Std. 236 Euro (MOMO-Zwerge: 354 Euro)
  • bis 5 Std. 260 Euro (MOMO-Zwerge: 387 Euro)
  • bis 6 Std. 284 Euro (MOMO-Zwerge: 419 Euro)
  • bis 7 Std. 307 Euro (MOMO-Zwerge: 451 Euro)
  • bis 8 Std. 331 Euro (MOMO-Zwerge: 483 Euro)
  • bis 9 Std. 354 Euro (MOMO-Zwerge: 516 Euro)
  • über 9 Std. 378 Euro (MOMO-Zwerge: 548 Euro)

In dem Jahr, in dem Kinder drei Jahre alt werden, ermäßigt sich der Beitrag ab dem 1. September um 100 Euro (staatlicher Beitragszuschuss).

Wirklich alles im Monatsbeitrag enthalten

Anders als in anderen Kitas üblich sind im MOMO-Elternbeitrag sämtliche Kosten bereits enthalten: Mittagessen, Getränke, Windeln, Geld für Spielsachen, Eintrittskarten, Fahrgeld für Ausflüge etc. Ob die Angebote von den Kindern in Anspruch genommen werden oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Flexible Betreuungszeit

Vereinbart wird eine durchschnittliche Betreuungszeit. Wer spontan eine längere Betreuungszeit braucht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sich deswegen der Beitrag für den laufenden Monat ändert.

Ändert sich der Bedarf an Betreuungszeit dauerhaft, kann/soll die Betreuungsbuchung ab dem Folgemonat angepasst werden.

Wegen Urlaub oder Krankheit kann die Buchungszeit jedoch nicht verringert oder ausgesetzt werden.

Aufwandsentschädigung für Elternmitarbeit

In MOMO arbeiten die Eltern mit. 10 Stunden pro Monat sind Pflicht, dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung von 3 Euro pro Stunde. Diese wird mit dem Monatsbeitrag verrechnet.

Bei geringem Einkommen: Zuschuss vom Jugendamt

Bei einem geringen Familieneinkommen können Eltern einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen. In diesem Fall kann sich der Elternbeitrag stark reduzieren - im günstigsten Fall auf 60 Euro (Essensgeld) monatlich. Informationen finden sich auf der Internet-Seite des Jugendamtes.

Wer zusätzlich beim Sozialamt die Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine beantragt und erhält, muss keinen Elternbeitrag mehr zahlen. Informationen hierzu finden sich auf der Internet-Seite des Sozialamtes.