Keine Betreuung ab 16.12.2020

Kita ohne Kinder (Foto: Tanja Elm)

16.12.2020 - "Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ... sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt." - so eine Mitteilung des Bayerischen Sozialministeriums.

Update: Verlängerung der Kita-Schießung bis zum 21.02.2021

Am 11.01.2021 wurde entschieden, dass die Kitas bis zum 21.02.2021 geschlossen bleiben. Die Regelungen zur Notbetreuung gelten weiterhin.

Notbetreuung nur im Ausnahmefall

Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen dürfen wir eine Notbetreuung anbieten:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Anders als im Frühjahr 2020 ist die Notbetreuung nicht auf Berufsgruppen beschränkt.

Wir bitten Sie, die Notbetreuung tatsächlich nur im Notfall in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Kita-Regelungen und zur Online-Anmeldung für die Notbetreuung finden Sie hier.