Expertise im Bundestag gefragt

Ein älterer Mann sitzt auf einem Rang im Sitzungssaal des Deutschen Bundestages und redet in ein Mikro.

Michael Weinhold als Experte zu Gast im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag. (Quelle: Deutscher Bundestag)

03.11.2025 - Michael Weinhold, langjähriger Leiter und Geschäftsführer der Schuldner- und Insolvenzberatung am ISKA, war in seiner Rolle als stellvertretender Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände als Experte im Bundestag eingeladen.

Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wurde über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung beraten. Dabei ging es um "die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge". Michael Weinhold nahm als Experte Stellung zu Aspekten dieser Umsetzung: Hierbei ging er auf Verweisungsregelungen der Banken an eine unabhängige gemeinnützige Schuldnerberatung ein, die in der Verbraucherkreditrichtlinie festgelegt sind.

Die Richtlinie stärkt u.a. den Schutz von Verbrauchern bei Kreditverträgen. Die Umsetzung betrifft auch Schuldnerberatungsstellen, weil sie z. B. Vorgaben zum Zugang zu Beratungsdiensten enthält. In Deutschland wird diese Verbindung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zugleich mit einem eigenen Schuldnerberatungsdienstgesetz (SchuBerDG) adressiert.

Am 30.06.2026 wird Michael Weinhold in einer Online-Fortbildung über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Schuldnerberatungsstellen informieren.