P-Konto-Bescheinigung

Damit der Grundfreibetrag eines Pfändungschutzkontos erhöht werden kann, braucht es eine besondere Bescheinigung für die Bank. Die Schuldner- und Insolvenzberatung des ISKA kann solche Bescheinigungen ausstellen.

Wichtig: Eine P-Konto-Bescheinigung ist kostenfrei. Es besteht aber kein Rechtsanspruch darauf, dass die Bescheinigung von der Beratungsstelle ausgestellt wird.

Sie brauchen eine P-Konto-Bescheinigung, wenn Sie

  • anderen Personen Unterhalt zahlen müssen, z.B. dem/der Ehepartner/in, Kinder u.a.
  • vom Jobcenter für sich und für weitere Familienmitglieder Geld auf Ihr Konto erhalten.
  • Kindergeld auf Ihr Konto gutgeschrieben wird.

Damit wir Ihnen eine Bescheinigung ausstellen können, durch die Ihr pfändungsfreier Betrag erhöht werden kann, brauchen wir von Ihnen

  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis Ihrer Unterhaltszahlungen
  • letzten Bescheid des Jobcenters
  • Kontoauszüge u. a.