P-Konto-Bescheinigung
Damit der Grundfreibetrag eines Pfändungschutzkontos erhöht werden kann, braucht es eine besondere Bescheinigung für die Bank. Die Schuldner- und Insolvenzberatung des ISKA kann solche Bescheinigungen ausstellen.
Wichtig: Eine P-Konto-Bescheinigung ist kostenfrei. Es besteht aber kein Rechtsanspruch darauf, dass die Bescheinigung von der Beratungsstelle ausgestellt wird.
Sie brauchen eine P-Konto-Bescheinigung, wenn Sie
- anderen Personen Unterhalt zahlen müssen, z.B. dem/der Ehepartner/in, Kinder u.a.
- vom Jobcenter für sich und für weitere Familienmitglieder Geld auf Ihr Konto erhalten.
- Kindergeld auf Ihr Konto gutgeschrieben wird.
Damit wir Ihnen eine Bescheinigung ausstellen können, durch die Ihr pfändungsfreier Betrag erhöht werden kann, brauchen wir von Ihnen
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- Meldebescheinigung
- Nachweis Ihrer Unterhaltszahlungen
- letzten Bescheid des Jobcenters
- Kontoauszüge u. a.