Pfändungstabelle 2026

Eine ältere Frau, die man am rechten Bildrand seitlich von hinten sieht, hat einen Vordruck zum Thema Monatsbudget in der Hand.

Gemeinsam im Beratungsgespräch besprechen wir die Umsetzung der neuen Freigrenzen. (Foto: Tanja Elm)

24.07.2026 - Zum 01.07.2026 sind die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen in Deutschland gestiegen. Menschen mit Schulden oder im Insolvenzverfahren bleibt damit mehr Geld für den Lebensunterhalt. Diese Änderungen sind auch im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung von Bedeutung.

Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO (Zivilprozessordnung) werden zum ersten Juli eines Jahres entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Deshalb wurden die Werte zum 01.07.2026 geändert.

Die wichtigsten neuen Werte im Überblick

  • Grundfreibetrag: 1.589,99 Euro netto monatlich. Vorher lag er bei 1.559,99 Euro.
  • Erhöhung bei Unterhalt: Für die erste Person steigen die Freibeträge um 597,42 Euro, für jede weitere Person um 332,83 Euro.
  • P-Konto Grundschutz: Automatische Erhöhung auf dem Pfändungsschutzkonto auf 1.590,00 Euro.

Hier finden sie die Tabelle mit den Pfändungsfreigrenzen.

Wir beraten Sie gerne

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