Pfändungstabelle 2026
Gemeinsam im Beratungsgespräch besprechen wir die Umsetzung der neuen Freigrenzen. (Foto: Tanja Elm)
24.07.2026 - Zum 01.07.2026 sind die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen in Deutschland gestiegen. Menschen mit Schulden oder im Insolvenzverfahren bleibt damit mehr Geld für den Lebensunterhalt. Diese Änderungen sind auch im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung von Bedeutung.
Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO (Zivilprozessordnung) werden zum ersten Juli eines Jahres entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Deshalb wurden die Werte zum 01.07.2026 geändert.
Die wichtigsten neuen Werte im Überblick
- Grundfreibetrag: 1.589,99 Euro netto monatlich. Vorher lag er bei 1.559,99 Euro.
- Erhöhung bei Unterhalt: Für die erste Person steigen die Freibeträge um 597,42 Euro, für jede weitere Person um 332,83 Euro.
- P-Konto Grundschutz: Automatische Erhöhung auf dem Pfändungsschutzkonto auf 1.590,00 Euro.
Hier finden sie die Tabelle mit den Pfändungsfreigrenzen.
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