Kooperationsprojekt "Schülercoach"

Ein Mann sitzt mit einem Kind an einem Tisch, sie spielen ein Brettspiel.

Die Schülercoaches sind nicht nur für "ernste" Themen da, es wird auch zusammen gespielt und gelacht. (Foto: Tanja Elm)

Die Stiftung „Der Schülercoach“ hat es sich zum Ziel gesetzt, Jugendliche von der 7. Klasse bis zur Berufsausbildung zu begleiten und sie auf ihrem Weg durch die Schule individuell zu unterstützen.

Die ehrenamtlich tätigen Schülercoachs erweitern in einer Eins-zu-Eins-Unterstützung das soziale Umfeld der Jugendlichen, unterstützen sie bei der Entwicklung von Eigenverantwortung und motivieren sie bei schulischen oder persönlichen Angelegenheiten. Was Coach und Coachee unternehmen oder besprechen, ist vertraulich und wird vom Coach weder an Lehrkräfte noch an die Eltern weitergegeben. Die Teilnahme an dem Tandemprojekt ist für die Schüler/innen kostenlos und freiwillig.

Coachs sind mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung eine wertvolle Hilfe für die Jugendlichen, z.B. bei der Vorbereitung auf einen Schulabschluss. Sie können der Schülerin oder dem Schüler in dieser entscheidenen Lebensphase Motivation, Beratung und Orientierung geben, insbesondere bei der Entwicklung einer eigenen beruflichen Perspektive - der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz oder einer weiterführenden Schulausbildung.

Für die Aus- und Weiterbildung der Coachs sorgen regelmäßige Teamtreffen, zum Teil mit neutraler Supervision. In Fürth sind die Schülercoachs an diesen Schulen aktiv:

  • Pestalozzischule
  • Hans-Sachs-Schule
  • Kiderlinschule (im Aufbau)

Das FZF unterstützt die Stiftung "Der Schülercoach" in Fürth bei der Suche nach Freiwilligen und kooperiert bei Versicherungsschutz und Fortbildungen. Ansprechpartnerin im FZF für das Kooperationsprojekt ist Ute Zimmer zimmer@iska-nuernberg.de.

Verpflichtung zum Schutz der Kinder

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht in unseren Projekten klar im Mittelpunkt und wird von uns konsequent verfolgt. Alle Schülercoachs müssen vor Beginn ihres Einsatzes ein erweitertes Führungszeugnis abgeben sowie bei der Vermittlung eine Verpflichtung zum Schutz der Kinder oder Jugendlichen unterschreiben. Ein ausführliches Kennenlerngespräch findet statt. Dies dient auch zum Schutz vor Verdacht der Freiwilligen.